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Frage

Gibt es genaue gesetzliche Vorgaben wie oft dokumentiert werden muss und wann? Wo ist dies nachzulesen?

Meine Information ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Dokumentation. Ich bin davon ausgegangen, dass dies nach jeder Therapieeinheit gegeben wäre. Eine Kollegin ist der Ansicht regelmäßig sei auch erfüllt wenn 1 mal die Woche und bei etwaigen außergewöhnlichen Vorkommnissen dokumentiert wird.

Eva Kohla

Antwort

Meines Wissens besteht lediglich die gesetzliche "Verpflichtung zur Dokumentation" ohne nähere Angabe zu Art und Umfang. Aus der forensischen und gutachterlichen Praxis ist das Kriterium der "Nachvollziehbarkeit" ein wichtiges Maß. 

Zu unterscheiden sind: "Befunddokumentation" (= Dokumentation der Funktionsfähigkeit zu bestimmten Zeitpunkten, z.B. zu Beginn und zu Ende einer Therapie) von "Leistungsdokumentation" (= Dokumentation der erbrachten Leistung in Art und Umfang zu Verrechnungszwecken bzw. Leistungsnachweis)

 

Insbesondere die Befunddokumentation (Funktionsfähigkeit) kann dabei durchaus auch arbeitsteilig und interdisziplinär erfolgen. Ich teile die Meinung Ihrer Kollegin, dass der fachspezifische Anteil der Dokumentation der Funktionsfähigkeit spärlich ausfallen kann, sofern das Kriterium der Nachvollziehbarkeit erfüllt ist und keine gravierenden Lücken vorliegen. Gerade hier ist eine der Stärken der ICF als Klassifikation, aus der man Elemente entnehmen kann, angesiedelt.

Klemens Fheodoroff