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Frage

Mein momentanes Thema beschäftigt sich mit den Klassifikationen im Gesundheits- und Sozialsystem in Österreich. Ich wollte mich erkundigen ob Sie eventuell Literatur zu dem Feststellungsbescheid Richtsatzverordnung) im Gesundheitswesen hätten? Wird, um den Grad der Behinderung festzustellen, die ICF herangezogen? Könnten Sie mir dabei vielleicht ein Stück weit helfen? Ich finde kaum passende Literatur dazu! Auch welche Diagnose Verfahren dabei von den Ärzten angewendet werden würden mich sehr interessieren! das Bundessozialamt konnte mir diesbezüglich leider nicht weiter helfen!

Bernadette

Antwort

Zur Richtsatzverordnung gibt es tatsächlich nicht viel an Literatur (z.B. Emberger H. et al: Das ärztliche Gutachten. Wien, ÖÄK-Verlag; Scherzer E. et al: Handbuch der chirurgischen und neurologischen Unfallbegutachtung in der Privatversicherung. Wien: Maudrich-Verlag sowie eben die Richtsatzverordnung BGBl. Nr. 150/1965) Details finden Sei im Internet unter den genannten Begriffen.

Eine Überarbeitung der Richtsatzverordnung ist längst überfällig und wird von mehreren Stellen gefordert (u.a. Österr. Arbeitsorganisation der Behindertenverbände www.oear.or.at, Bundessozialamt, Selbsthilfe-Organisationen.... 

Ob die ICF als Rahmen für die neue Richtsatzverordnung herangezogen wird, entzieht sich meiner Kenntnis - ich befürchte, eher nicht. 

Klemens Fheodoroff